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Neue Regeln für Kabelfernsehen

Ab 1. Juli tritt das neue Telekommunikationsgesetz und Kraft. Dies besagt, dass künftig die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass Sie, wenn Sie weiterhin Ihren Kabelanschluss nutzen wollen, einen eigenen Vertrag mit PΫUR abschließen müssen. Dazu haben wir Ihnen in den letzten Wochen ausführlich Informationen durch ein Anschreiben und eine Wir für Sie-Extra-Ausgabe übermittelt. Bitte denken Sie daran, dass Sie für Kabelfernsehen ab 1. Juli einen eigenen Vertrag brauchen.